Daniel Christmann, J.D.

 
Daniel Christmann ist Rechtsanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht sowie Einwanderungsrecht und Gründer der Kanzlei. Er ist sowohl im deutschen als auch im amerikanischen Recht ausgebildet und verfügt über weltweite Erfahrung im Wirtschafts- und Einwanderungsrecht. Herr Christmann spricht fließend englisch und deutsch und vereint deutsche Effizienz und Zuverlässigkeit mit amerikanischer Serviceorientierung und Umgänglichkeit.
Herr Christmann schloss sein deutsches Jurastudium an der Ludwig-Maximilians Universität in München ab und absolvierte anschließend den Referendardienst im OLG Bezirk Frankfurt am Main. Er wurde daraufhin durch die Rechtsanwaltskammer München zum Rechtsanwalt zugelassen. Herr Christmann wurde von der Charlotte School of Law nach zweijährigem Doktoratsstudium zum Juris Doctor (J.D.) promoviert und von der Rechtsanwaltskammer New Jersey zum Attorney at Law zugelassen.
Herr Christmann verfügt über juristische Berufserfahrung sowohl in Spezial- als auch in Großkanzleien. Diese Erfahrung prägt diese Kanzlei in verschiedendsten Facetten.
Internationales Wirtschaftsrecht sowie das US-Einwanderungsrecht stellen sehr komplizierte, unübersichtliche und einschüchternde Rechtsgebiete dar. Statistisch wird zum Beispiel die Mehrheit aller US Visa-Anträge abgelehnt. Um sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen optimalen Rechtsbeistand anbieten zu können, hat sich Herr Christmann auf diese Rechtsgebiete spezialisiert.

Anwaltszulassungen:

  • Rechtsanwalt (RAK München)
  • Attorney at Law (NJ Supreme Court)

Studienabschlüsse:

  • Ludwig-Maximilians Universität München: Diplom-Jurist, 1. Juristisches Staatsexamen
  • Charlotte School of Law: Juris Doctor (J.D.)
Eine Terminvereinbarung mit Herrn Christmann kann entweder telefonisch unter +1 (704) 817-0374 oder per E-mail an [email protected] erfolgen.

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